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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Siteware GmbH

Stand: 08. Mai 2026
für die Nutzung der KI-SaaS-Plattform und verbundener Dienste

01

Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Siteware GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln (nachfolgend „Siteware“ oder „Anbieter“), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) im Zusammenhang mit der Nutzung der von Siteware bereitgestellten KI-SaaS-Plattform sowie sämtlicher damit verbundener Dienste, Schnittstellen, Dokumentationen und Supportleistungen.

(2) Die Plattform umfasst insbesondere die Bereitstellung einer cloudbasierten Infrastruktur zur Erstellung, Konfiguration und zum Betrieb von KI-gestützten Chat-, Formular-, Workflow- und Voice-Assistenten, die Integration verschiedener KI-Modelle, Automatisierungsfunktionen sowie API-Schnittstellen zu Drittanbieterdiensten (nachfolgend gemeinsam „Plattform“ oder „Dienste“).

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Siteware ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn Siteware in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(4) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, soweit nicht ausdrücklich abweichende Regelungen für Verbraucher getroffen werden. Zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.

(5) Siteware behält sich vor, diese AGB mit angemessener Ankündigungsfrist zu ändern. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Siteware wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der Frist und die Rechtsfolge des Schweigens gesondert hinweisen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

02

Leistungsbeschreibung

(1) Siteware stellt dem Kunden eine KI-basierte SaaS-Plattform als technische Infrastruktur im Rahmen eines Software-as-a-Service-Modells zur Verfügung. Siteware schuldet die Bereitstellung und den Betrieb der Plattform nach Maßgabe der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, ein bestimmtes Ergebnis der KI-Verarbeitung oder eine bestimmte Eignung für einen konkreten Verwendungszweck des Kunden.

(2) Der funktionale Umfang der Plattform ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung und Dokumentation. Siteware ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und funktional anzupassen, sofern der vertraglich vereinbarte Kernfunktionsumfang hierdurch nicht wesentlich eingeschränkt wird und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.

(3) Die Plattform integriert Technologien und Dienste von Drittanbietern, insbesondere KI-Modelle, Cloud-Infrastrukturdienste, API-Schnittstellen und ggf. Kommunikationsdienste. Siteware hat auf die Verfügbarkeit, Funktionalität, Genauigkeit und Weiterentwicklung dieser Drittanbieterdienste keinen Einfluss und übernimmt hierfür keine Gewähr, soweit nicht in diesen AGB ausdrücklich abweichend geregelt.

(4) Die Verfügbarkeit der Plattform richtet sich nach der jeweils vereinbarten Service Level Vereinbarung (SLA). Sofern keine individuelle SLA vereinbart wurde, strebt Siteware eine Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel an, gemessen an der Erreichbarkeit der Plattform am Netzübergabepunkt des Rechenzentrums. Geplante Wartungsfenster, höhere Gewalt und vom Kunden zu vertretende Ausfälle bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Eine Garantie für ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht übernommen.

(5) Siteware erbringt Support- und Wartungsleistungen nach Maßgabe des jeweiligen Leistungspakets des Kunden. Art, Umfang und Reaktionszeiten des Supports ergeben sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung oder einer gesondert vereinbarten SLA.

03

Vertragsschluss und Registrierung

(1) Die Darstellung der Plattform und ihrer Funktionen auf der Website von Siteware stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.

(2) Durch die Registrierung und/oder Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Registrierung durch Siteware oder durch Freischaltung des Zugangs zur Plattform zustande.

(3) Der Kunde versichert, dass die bei der Registrierung angegebenen Daten vollständig und richtig sind, und verpflichtet sich, Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

04

Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit oder für die im jeweiligen Leistungspaket vereinbarte Mindestlaufzeit geschlossen. Bei Vereinbarung einer Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag nach deren Ablauf automatisch um den jeweils gleichen Zeitraum, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung mit der Zahlung von Entgelten in Höhe von mindestens zwei Monatsbeträgen in Verzug ist, der Kunde wesentliche Vertragspflichten wiederholt oder schwerwiegend verletzt, über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

(3) Jede Kündigung bedarf der Textform.

(4) Nach Beendigung des Vertrages wird Siteware den Zugang des Kunden zur Plattform deaktivieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Vertragsende eine Sicherung seiner Daten vorzunehmen. Siteware stellt dem Kunden auf Anfrage innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen nach Vertragsende einen Datenexport in einem gängigen maschinenlesbaren Format zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist ist Siteware zur Löschung der Kundendaten berechtigt, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

05

Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Preisverzeichnis von Siteware oder der individuell vereinbarten Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung wird, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus fällig. Die Abrechnung erfolgt per Rechnung in Textform. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

(3) Siteware ist berechtigt, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums anzupassen. Preiserhöhungen von mehr als 5 % innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten berechtigen den Kunden zur außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung.

(4) Siteware ist weder ein Zahlungsinstitut noch ein Finanzdienstleister im Sinne der PSD2, des ZAG oder vergleichbarer Regulierungen. Siteware verwahrt keine Gelder des Kunden treuhänderisch und wickelt keine Zahlungstransaktionen ab. Soweit über die Plattform Zahlungsdienste Dritter integriert werden können, erfolgt dies ausschließlich im Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Zahlungsdienstleister.

(5) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Siteware nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Nachfrist berechtigt, den Zugang zur Plattform zu sperren, bis die offenen Forderungen vollständig beglichen sind. Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt während der Sperrung bestehen.

06

Drittanbieterdienste und Drittanbietertechnologien

(1) Die Plattform nutzt und integriert Technologien, Dienste und Infrastrukturen von Drittanbietern, insbesondere: Cloud-Hosting und Rechenzentrumsdienste, KI-Modelle und KI-Infrastrukturen (z. B. Large Language Models), API-Dienste und -Schnittstellen, Telekommunikationsdienste, Zahlungsdienstleister (soweit vom Kunden eingebunden), sowie sonstige Software- und Technologiekomponenten.

(2) Drittanbieter sind eigenständige Vertragspartner des Kunden oder von Siteware und keine Erfüllungsgehilfen von Siteware im Sinne des § 278 BGB, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Siteware haftet nicht für Leistungsstörungen, Ausfälle, Fehler, Datenverarbeitungen oder sonstige Handlungen und Unterlassungen von Drittanbietern, es sei denn, Siteware trifft ein eigenes Verschulden bei der Auswahl oder Überwachung, soweit eine Überwachungspflicht besteht.

(3) Siteware ist berechtigt, Drittanbieter jederzeit auszutauschen, sofern dadurch der vertraglich geschuldete Leistungsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird und der Wechsel dem Kunden zumutbar ist. Siteware wird den Kunden über wesentliche Drittanbieterwechsel in angemessener Form informieren.

(4) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Drittanbieter zusätzlich gelten können. Die Einhaltung dieser Bedingungen obliegt dem Kunden, soweit er in einem unmittelbaren Vertragsverhältnis zum Drittanbieter steht.

07

KI-spezifische Hinweise und Haftungsbegrenzung (KI-Disclaimer)

(1) Die über die Plattform bereitgestellten KI-Funktionalitäten generieren Ergebnisse auf Basis probabilistischer Verfahren. KI-generierte Ergebnisse (Texte, Analysen, Empfehlungen, Zusammenfassungen, Übersetzungen oder sonstige Ausgaben) stellen keine rechtsverbindlichen Auskünfte, keine Beratung und keine garantierte Faktenaussage dar. Siteware übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Rechtskonformität oder Eignung der KI-generierten Ergebnisse für einen bestimmten Zweck.

(2) Die KI-Funktionalitäten der Plattform sind als technisches Assistenzsystem konzipiert und ersetzen nicht die eigenverantwortliche Prüfung, Beurteilung und Entscheidungsfindung durch den Kunden oder dessen qualifiziertes Fachpersonal. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche KI-generierten Ergebnisse vor ihrer Verwendung eigenverantwortlich auf Plausibilität, Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.

(3) Siteware kontrolliert weder die Trainingsdaten noch die Modellarchitektur oder die Inferenzprozesse der eingebundenen externen KI-Modelle. Siteware übernimmt keine Verantwortung für Verzerrungen (Bias), Halluzinationen, unzutreffende Ausgaben oder sonstige Unzulänglichkeiten, die auf die Beschaffenheit oder das Verhalten der zugrunde liegenden KI-Modelle zurückzuführen sind.

(4) Siteware haftet nicht für Entscheidungen, die der Kunde oder Dritte auf Grundlage von KI-generierten Ergebnissen treffen. Dies gilt insbesondere, aber nicht abschließend, für geschäftliche, finanzielle, medizinische, rechtliche oder regulatorische Entscheidungen.

(5) Siteware garantiert nicht, dass die Nutzung der Plattform oder der KI-generierten Ergebnisse zu einem bestimmten wirtschaftlichen, wettbewerblichen oder sonstigen Erfolg des Kunden führt.

08

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Plattform ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, dieser AGB sowie der jeweiligen Nutzungsbedingungen zu nutzen. Der Kunde stellt sicher, dass auch seine Mitarbeiter, Beauftragten und sonstige autorisierte Nutzer diese Vorgaben einhalten.

(2) Der Kunde ist für die Sicherheit seiner Zugangsdaten vollumfänglich verantwortlich. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Der Kunde wird Siteware unverzüglich informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung seines Accounts bestehen.

(3) Der Kunde trifft auf seiner Seite angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur IT-Sicherheit, insbesondere zur Absicherung seiner Endgeräte, Netzwerkverbindungen und Schnittstellen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen seiner in der Plattform verarbeiteten und gespeicherten Daten durchzuführen. Siteware haftet für den Verlust von Daten nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB und nur insoweit, als der Datenverlust auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform nicht für rechtswidrige, missbräuchliche, diskriminierende, sittenwidrige oder die Rechte Dritter verletzende Zwecke einzusetzen. Insbesondere darf die Plattform nicht verwendet werden zur Erstellung oder Verbreitung rechtswidriger Inhalte, zur Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums Dritter, zur Durchführung oder Unterstützung betrügerischer Handlungen, oder zum automatisierten Massenversand unerwünschter Nachrichten (Spam).

(6) Der Kunde ist zur Mitwirkung an der Leistungserbringung verpflichtet, soweit seine Mitwirkung für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist. Der Kunde wird insbesondere erforderliche Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellen und Siteware über Umstände informieren, die für die Leistungserbringung relevant sein können. Verzögerungen, die auf einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten von Siteware.

09

Compliance-Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist eigenverantwortlich für die Einhaltung sämtlicher für seine Nutzung der Plattform geltenden gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen verantwortlich. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend, datenschutzrechtliche Vorschriften, branchenspezifische Regulierungen, berufsrechtliche Vorgaben sowie wettbewerbsrechtliche Bestimmungen.

(2) Siteware erbringt keine regulatorische, rechtliche, steuerliche, finanzielle oder sonstige Beratungsleistung. Informationen und Hinweise, die Siteware oder die Plattform im Zusammenhang mit der Nutzung bereitstellt, stellen keine verbindliche Beratung dar und ersetzen nicht die Einholung qualifizierten fachlichen Rats.

(3) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Prüfung, ob und inwieweit der Einsatz der Plattform und der KI-generierten Ergebnisse in seiner jeweiligen Branche, Rechtsordnung und für seinen konkreten Verwendungszweck zulässig ist. Siteware übernimmt keine Haftung für die regulatorische Zulässigkeit der Nutzung durch den Kunden.

(4) Soweit der Kunde die Plattform in einem regulierten Umfeld einsetzt (z. B. Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen, kritische Infrastruktur), trägt er die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der einschlägigen sektorspezifischen Anforderungen, einschließlich etwaiger Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung / AI Act).

10

Nutzungsbeschränkung für Automotive-DMS-Integrationen (Field-of-Use)

(1) Die Integration der Siteware-Plattform in ein Dealer-Management-System für den Automobilbereich (nachfolgend „Automotive-DMS“) im Territorium Deutschland, Österreich und Schweiz (DACH) ist ausschließlich im Rahmen des Loco-Soft-DMS der Loco-Soft Vertriebs GmbH gestattet. Ein Automotive-DMS im Sinne dieser Bestimmung ist eine Software, die wesentliche Kernprozesse eines Kfz-Betriebs oder Autohauses abbildet und als führendes System eingesetzt wird, insbesondere in mindestens zwei der folgenden Bereiche: Werkstatt-/Auftragsabwicklung, Fahrzeug-/Kundenstamm, Verkauf, Teile/Lager, Faktura/Abrechnung/Finanzbuchhaltung, Termin-/Serviceprozesse, Fahrzeug- und Personalmanagement.

(2) Als Integration im Sinne von Absatz 1 gilt jede technische und/oder kommerzielle Einbindung der Siteware-Plattform in ein Automotive-DMS, insbesondere: UI-Einbettung, Plugin- oder Extension-Anbindung, SSO- oder Benutzer-Provisioning, API- oder Webhook-Anbindung, die Bereitstellung vorkonfigurierter Agenten- oder Workflow-Pakete speziell für ein Automotive-DMS, die Nutzung von Echt- oder Mandantendaten über definierte Schnittstellen eines Automotive-DMS sowie die Vermarktung als „integrierte Lösung“ für ein Automotive-DMS.

(3) Dem Kunden ist es untersagt, die Siteware-Plattform direkt oder indirekt in ein Automotive-DMS in DACH außerhalb des Loco-Soft-DMS zu integrieren oder Dritte mit einer solchen Integration zu beauftragen. Diese Beschränkung gilt unabhängig davon, ob die Integration durch den Kunden selbst, durch einen vom Kunden beauftragten Integrationspartner oder durch sonstige Dritte im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgt.

(4) Ausgenommen von den Beschränkungen der Absätze 1 bis 3 sind: die Nutzung der Siteware-Plattform außerhalb von Automotive-DMS-Integrationen (z. B. als eigenständige Lösung ohne Automotive-DMS-Anbindung), die Anbindung an Systeme, die kein Automotive-DMS im Sinne von Absatz 1 darstellen (z. B. reine CRM- oder Telefonietools ohne DMS-Kernfunktionen), sowie gesetzlich oder behördlich zwingend gebotene Fälle, soweit nachweisbar.

(5) Eine Integration der Siteware-Plattform in ein Automotive-DMS außerhalb des Loco-Soft-DMS in DACH kann im Einzelfall gestattet werden, sofern Siteware dem Kunden eine ausdrückliche Zustimmung in Textform erteilt. Siteware kann die Zustimmung mit Bedingungen versehen (z. B. Kundenbezug, Laufzeit, Funktionsumfang, Integrationsart). Ohne eine solche ausdrückliche Zustimmung gilt die Integration als nicht gestattet.

(6) Bei einem Verstoß gegen die Nutzungsbeschränkungen dieses Paragraphen ist Siteware berechtigt, nach vorheriger Abmahnung und angemessener Fristsetzung den Zugang des Kunden zur Plattform ganz oder teilweise zu sperren, den Nutzungsvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, und/oder Unterlassung sowie Schadensersatz geltend zu machen. Das Recht zur Sperrung und Kündigung besteht auch ohne vorherige Abmahnung, wenn der Verstoß schwerwiegend ist und Siteware eine Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann.

11

IT-Sicherheit und Technisch-Organisatorische Maßnahmen

(1) Siteware betreibt die Plattform unter Einhaltung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM) zum Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der verarbeiteten Daten. Die Maßnahmen orientieren sich am Stand der Technik, den Implementierungskosten und der Art, dem Umfang, den Umständen und den Zwecken der Verarbeitung sowie den unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten und der Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen.

(2) Eine absolute Sicherheit gegen sämtliche Bedrohungsszenarien, insbesondere gegen neuartige, zum Zeitpunkt der Implementierung unbekannte Angriffsvektoren (sogenannte Zero-Day-Exploits), staatlich gesteuerte Cyberangriffe (Advanced Persistent Threats) oder vergleichbare außergewöhnliche Bedrohungen, kann technisch nicht gewährleistet werden. Siteware haftet nicht für Sicherheitsvorfälle, die trotz Einhaltung des geschuldeten Sicherheitsniveaus und unter Berücksichtigung des Stands der Technik nicht zu verhindern waren.

(3) Siteware wird den Kunden über Sicherheitsvorfälle, die die Daten des Kunden betreffen, unverzüglich nach Kenntniserlangung und Bewertung des Vorfalls informieren, soweit Siteware hierzu gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist.

12

Datenschutz

(1) Siteware verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Plattform nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(2) Soweit Siteware im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Data Processing Agreement / DPA) gemäß Art. 28 DSGVO. Die DPA ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses und geht im Falle von Widersprüchen diesen AGB in Bezug auf datenschutzrechtliche Regelungen vor.

(3) Weitere Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Siteware.

13

Geistiges Eigentum (Intellectual Property)

(1) Sämtliche Rechte an der Plattform, einschließlich des Quellcodes, der Algorithmen, der Datenbanken, der Benutzeroberfläche, der Dokumentation, der Marken und sonstiger Schutzrechte, verbleiben ausschließlich bei Siteware oder den jeweiligen Lizenzgebern. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Plattform im Rahmen des vertraglich vereinbarten Umfangs.

(2) Die vom Kunden über die Plattform eingegebenen und verarbeiteten Inhalte und Daten (nachfolgend „Kundeninhalte“) verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt Siteware an den Kundeninhalten das zur Vertragserfüllung erforderliche einfache, widerrufliche Nutzungsrecht ein. Darüber hinaus werden Siteware keine Rechte an den Kundeninhalten eingeräumt.

(3) An KI-generierten Ergebnissen bestehen nach gegenwärtiger Rechtslage in der Regel keine urheberrechtlichen Schutzrechte. Siteware beansprucht keine Eigentumsrechte oder ausschließlichen Nutzungsrechte an KI-generierten Ergebnissen, die der Kunde über die Plattform erzeugt. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Prüfung, ob die Nutzung der KI-generierten Ergebnisse Rechte Dritter verletzt.

(4) Der Kunde stellt Siteware von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums durch Kundeninhalte oder durch die vom Kunden veranlasste Nutzung der Plattform beruhen.

14

Haftung

(1) Siteware haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Siteware, ihren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet Siteware auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Haftung von Siteware für Pflichtverletzungen, die nicht von Absatz 1 oder Absatz 2 erfasst sind, ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die Haftung von Siteware, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist – mit Ausnahme der Fälle des Absatzes 1 – der Höhe nach begrenzt auf die Summe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem schadenauslösenden Ereignis tatsächlich gezahlten Entgelte (Liability Cap). Im Falle von Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten wird die Haftungsobergrenze auf die hochgerechnete Jahresvergütung begrenzt.

(5) Siteware haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Schäden aus dem Verlust von Daten (soweit der Datenverlust durch eine ordnungsgemäße Datensicherung des Kunden hätte verhindert werden können), Schäden aus Betriebsunterbrechungen oder sonstige indirekte Schäden, es sei denn, in den Fällen des Absatzes 1. Eine Haftung für Strafschadensersatz (punitive damages), Mehrfachschadensersatz oder vergleichbare Schadensersatzformen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten von Siteware.

(7) Im Verhältnis zu Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen, soweit die vorstehenden Beschränkungen mit zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften unvereinbar sind.

15

Freistellung (Indemnification)

(1) Der Kunde stellt Siteware, deren gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen, Forderungen und Kosten (einschließlich angemessener Rechtsanwaltskosten) frei, die Dritte gegen Siteware geltend machen und die auf einer vertragswidrigen oder rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden, einer Verletzung dieser AGB durch den Kunden, einer Verletzung von Rechten Dritter durch Kundeninhalte oder durch die vom Kunden veranlasste Nutzung der Plattform, oder einem Verstoß des Kunden gegen anwendbare Gesetze oder Vorschriften beruhen.

(2) Siteware wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren und dem Kunden die Gelegenheit geben, die Verteidigung gegen solche Ansprüche auf eigene Kosten zu übernehmen. Siteware wird den Kunden hierbei angemessen unterstützen.

(3) Die Freistellungsverpflichtung besteht nicht, soweit der Anspruch auf einem Verschulden von Siteware beruht.

16

Höhere Gewalt (Force Majeure)

(1) Keine Vertragspartei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit die Nichterfüllung oder Verzögerung auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen und die trotz Anwendung angemessener Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten (Höhere Gewalt).

(2) Ereignisse höherer Gewalt umfassen insbesondere, aber nicht abschließend: Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Embargo oder Sanktionen, behördliche Anordnungen oder Gesetzesänderungen, Ausfälle wesentlicher Drittanbieterdienste oder Infrastrukturen (einschließlich Cloud-Dienste, Internetinfrastruktur und Telekommunikationsnetze), großflächige Cyberangriffe sowie Streik oder Aussperrung.

(3) Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses höherer Gewalt informieren und angemessene Anstrengungen unternehmen, die Auswirkungen auf die Vertragserfüllung zu minimieren.

(4) Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als 90 Tage an, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen in Textform zu kündigen, ohne dass der anderen Partei hieraus Schadensersatzansprüche entstehen.

17

Exportkontrolle und Sanktionsrecht

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform und sämtliche über die Plattform generierten Ergebnisse und Daten nur in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften, Sanktionsregelungen und Embargos der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika und sonstiger relevanter Rechtsordnungen zu nutzen.

(2) Der Kunde sichert zu, dass er nicht auf einer nationalen oder internationalen Sanktionsliste geführt wird, nicht direkt oder indirekt im Eigentum oder unter der Kontrolle einer sanktionierten Person oder Einrichtung steht, und die Plattform nicht in oder zugunsten von Embargoländern nutzen wird.

(3) Bei Verstößen gegen exportkontroll- oder sanktionsrechtliche Bestimmungen durch den Kunden ist Siteware berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den Zugang zur Plattform sofort zu sperren.

18

Vertraulichkeit

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus der Natur der Information oder den Umständen der Offenlegung ergibt.

(2) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, die von einem Dritten ohne Verstoß gegen Vertraulichkeitspflichten offengelegt wurden, oder deren Offenlegung gesetzlich oder durch behördliche oder gerichtliche Anordnung erforderlich ist.

(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für die Dauer des Vertrages und für einen Zeitraum von drei Jahren nach dessen Beendigung fort.

19

Datenverlust und Datensicherung

(1) Siteware haftet für den Verlust von Kundendaten nur bei schuldhafter Verletzung einer vertraglichen oder gesetzlichen Pflicht und nur insoweit, als der Schaden auch bei Durchführung einer den Anforderungen der Sorgfaltspflicht entsprechenden, regelmäßigen und ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.

(2) Die Haftung für Datenverlust ist der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre.

20

Klarstellungen (Regulatory Clarifications)

(1) Siteware ist kein Kreditinstitut, Zahlungsinstitut, E-Geld-Institut oder sonstiger regulierter Finanzdienstleister im Sinne des KWG, ZAG, der PSD2 oder vergleichbarer Regulierungen. Siteware verwahrt keine Gelder des Kunden in treuhänderischer Eigenschaft und erbringt keine Finanzdienstleistungen.

(2) Siteware ist eine rein technische Infrastrukturplattform. Die über die Plattform bereitgestellten Funktionalitäten stellen keine regulatorische, rechtliche, steuerliche, medizinische, finanzielle oder sonstige fachliche Beratung dar. Der Kunde ist für die Einholung qualifizierter Beratung selbst verantwortlich.

(3) Siteware kontrolliert nicht die Inhalte, die der Kunde über die Plattform erstellt, verarbeitet oder verbreitet. Die inhaltliche Verantwortung für vom Kunden generierte, verarbeitete oder verbreitete Inhalte liegt ausschließlich beim Kunden.

21

Rechtswahl

(1) Diese AGB und sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und dem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

(2) Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher hierdurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird (Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO).

22

Gerichtsstand

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Siteware, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandregelungen.

(3) Siteware behält sich vor, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

23

Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke. Diese salvatorische Klausel stellt selbst keine Vertragsergänzung dar, sondern enthält lediglich eine Beweislastumkehr dahingehend, dass die Gesamtunwirksamkeit des Vertrages nicht vermutet wird.

(2) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Siteware an Dritte abzutreten oder zu übertragen.

(4) Siteware ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu übertragen, sofern die Übertragung die berechtigten Interessen des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt.

(5) Die Vertragssprache ist Deutsch. Im Falle von Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

(6) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. Siteware ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.